Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am ABSOLUTCONTENT Abo-Kanal
I. Allgemeines
1. Allen Rechtsbeziehungen mit der ABSOLUTCONTENT GmbH - im folgenden ABSOLUTCONTENT genannt - liegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde.
2. Den Allgemeinen Vertragsbedingungen von ABSOLUTCONTENT entgegenstehende, ihnen widersprechende oder in ihrem Geltungsanspruch die Allgemeinen Vertragsbedingungen von ABSOLUT-CONTENT einschränkende oder außer Kraft setzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch ABSOLUTCONTENT ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Der Kunde anerkennt mit Zustandekommen des Vertrages mit ABSOLUTCONTENT ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Im Zweifel gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen von ABSOLUTCONTENT mit der Entgegennahme der vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung seitens ABSOLUTCONTENT als vereinbart.
4. Das Angebot von ABSOLUTCONTENT richtet sich ausschließlich an Firmenkunden / Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; Aufträge von Privatleuten / Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht ausgeführt.
II. Vertragsgegenstand
1. ABSOLUTCONTENT hält unter der Web-Adresse www.absolutcontent.de Inhalte für digitale Ausgabemedien am POS (point of sale) bereit. Bei den Inhalten handelt es sich insbesondere um Produktwelten, emotionale Themen u. ä. zur Nutzung im Bereich des Visual Merchandising. Diese Inhalte (im folgenden „Contents“ genannt) sind nach Warengruppen in verschiedenen Kanälen untergliedert; derzeit in die Kanäle Käse, Fleisch & Wurst, Fisch, Obst & Gemüse, Getränke / Wein (im folgenden als „Abo-Kanäle“ bezeichnet). Änderungen sind jederzeit möglich.
2. Die Contents können mit branchenüblicher Software, wie z.B. PRESTIGEenterprise, auf die digitalen Ausgabegeräte übertragen werden. Die zur Nutzung auf dem digitalen Ausgabegerät benötigte Software hat der Kunde bereitzuhalten. Diese gehört nicht zum Leistungsumfang von ABSOLUTCONTENT, es sei denn, der Kunde bestellt diese bei ABSOLUTCONTENT ausdrücklich mit.
III. Registrierung / Vertragsschluss
1. Für die Nutzung des Abo-Kanals muss sich der Kunde bei ABSOLUTCONTENT registrieren. Die Registrierung erfolgt durch vollständiges Ausfüllen des Anmeldeformulars unter www.absolutcontent.de und
- Absendung per email an ABSOLUTCONTENT oder
- Ausdruck des Anmeldeformulars und Post- / Fax-Versand an ABSOLUTCONTENT.
2. Die Zusendung des Anmeldeformulars ist lediglich das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags mit ABSOLUTCONTENT. Hieran ist der Kunde 14 Tage ab Zugang des Angebots bei ABSOLUTCONTENT gebunden. ABSOLUTCONTENT wird die Anmeldung in dieser Zeitspanne prüfen. Erhält der Kunde innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung, so gilt das Angebot als abgelehnt, sollte ABSOLUTCONTENT nicht bereits vorher ausdrücklich das Angebot abgelehnt haben.
3. ABSOLUTCONTENT nimmt das Angebot des Kunden durch Bestätigung in Textform (email-Nachricht genügt) an.
4. Die Anmeldung zum Abo-Kanal gilt für alle Verkaufsstellen / Filialen des Kunden. Der Kunde hat bei der Anmeldung die genaue Anzahl der in den Verkaufsstellen genutzten digitalen Ausgabemedien / Displays anzugeben.
IV. Abonnement / Preise / Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde kann bei der Anmeldung wählen, ob er alle Abo-Kanäle oder einzelne Abo-Kanäle nutzen möchte. Die abonnierten Kanäle werden 1 x pro Woche aktualisiert.
2. Die Preise für die Nutzung der Contents richten sich nach der Anzahl und Art der gewählten Kanäle und der Anzahl der digitalen Ausgabemedien. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von ABSOLUTCONTENT, die unter www.absolutcontent.de abgerufen werden kann. Die Preise werden vom Kunden durch Übersendung des Anmeldeformulars akzeptiert.
3. Preisänderungen wird ABSOLUTCONTENT unter www.absolutcontent.de durch Einstellen einer neuen Preisliste bekannt geben. Hierüber wird der Kunde in Textform informiert. Widerspricht er nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung gelten die Preise der neuen Preisliste als vereinbart.
4.ABSOLUTCONTENT stellt dem Kunden monatlich den vereinbarten Abonnement-Preis in Rechnung. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt mit der Zahlung des Rechnungsbetrags in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung Zahlung leistet. ABSOLUTCONTENT ist dann berechtigt, dem Kunden neben dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auch weiteren Verzugsschaden in Form von z.B. Mahnkosten und Rechtsverfolgungskosten zu berechnen. Pro Mahnung ist ABSOLUTCONTENT berechtigt € 5,00 zu berechnen. Nach Eintritt der Verzugs-voraussetzungen ist ABSOLUTCONTENT berechtigt, dem Kunden den Zugang zu den Abo-Kanälen zu sperren.
5. ABSOLUTCONTENTist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen.
6. Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von ABSOLUTCONTENT sind nur mit solchen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder von ABSOLUTCONTENT anerkannt worden sind.
V. Nutzungsrechte
1. ABSOLUTCONTENT räumt den Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte sowie räumlich auf die angemeldeten digitalen Ausgabemedien in den Verkaufsstellen beschränkte Nutzungsrecht an den bereit gestellten Contents ein.
2. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht beschränkt auf folgende Verwertungsrechte:
- Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
- Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)
- Vorführungsrecht (§ 19 Abs.4 UrhG)
jeweils zur Nutzung ausschließlichen an den angemeldeten digitalen Ausgabemedien.
Soweit mit ABSOLUTCONTENT nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist es dem Kunden somit insbesondere versagt, die im Abo-Kanal bereit gestellten Contents zu verbreiten (§ 17 UrhG), öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), zu senden (§ 20 UrhG), zu bearbeiten und umzugestalten (§ 23 UrhG).
3. Weiter ist die Nutzung inhaltlich beschränkt auf die ausschließliche Nutzung an digitalen Ausgabegeräten. Die Nutzung der Contents in körperlicher Form, insbesondere in gedruckter Form, gleich welcher Art, ist nicht umfasst.
VI. Verfügbarkeit
ABSOLUTCONTENT kann seinen Kunden keine 100%ige Verfügbarkeit des Abo-Kanals garantieren. Dies ist insbesondere notwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten des Systems sowie nicht zu beeinflussenden Störungen geschuldet.
VII. Pflichten des Kunden / Vertragsstrafe
1. Der Kunde wird die im Abo-Kanal bereit gestellten Contents ausschließlich im Rahmen des ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechts an den angemeldeten digitalen Ausgabemedien verwenden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die im Abo-Kanal bereit gestellten Contents vor Zugriffen Dritter zu schützen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die im Abo-Kanal bereit gestellten Contents ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, gleich in welcher Form, ist verboten.
4. Bei Verstößen gegen eine Verpflichtung aus Ziffer VII. Abs.1, 2 und 3 dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe von € 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausend EURO) an ABSOLUTCONTENT zu bezahlen. Dabei verzichtet der Kunde bereits jetzt auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
VIII. Haftung
1. Schadensersatzansprüche gegen ABSOLUTCONTENT sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn ABSOLUTCONTENT hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, ausdrücklich eine Garantie übernommen, arglistig getäuscht oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Pflichtverletzung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
2. Soweit ABSOLUTCONTENT dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch bei Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer arglistigen Täuschung beruhen, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch für Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ABSOLUTCONTENT.
IX. Vertragslaufzeit / Kündigung
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ablauf von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Quartalsende.
3. Unberührt bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. ABSOLUTCONTENT ist insbesondere zum Ausspruch einer solchen fristlosen Kündigung in folgenden Fällen berechtigt:
- bei vertragswidriger Nutzung der Contents; eine Abmahnung ist nicht erforderlich,
- bei Zahlungsrückstand mit einem nicht unerheblichen Teil der Nutzungsvergütung (mindestens in Höhe einer Monatsrechnung) und einmaliger vorheriger Zahlungsaufforderung in Textform,
- bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden oder bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch ihn
- bei Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Kunden.
4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Übermittlung per Email oder Fax genügt diesen Anforderungen nicht.
X. Pflichten des Kunden nach Beendigung des Vertrages
1. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der von ABSOLUTCONTENT erhaltenen Contents. Die Nutzung, gleich in welcher Form, ist sofort zu unterlassen. Der Kunde hat sämtliche Contents auf seinen digitalen Ausgabegeräten unverzüglich zu löschen und dies ABSOLUTCONTENT unverzüglich mitzuteilen.
2. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer X. Abs.1 wird eine Vertragsstrafe gem. Ziffer VII. Abs. 4 fällig.
XI. Gerichtsstand
1. Sind die Parteien Vollkaufleute, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 69469 Weinheim an der Bergstraße, Deutschland.
2. Der Gerichtsstand Weinheim / Bergstraße gilt auch für und gegen Geschäftspartner von ABSOLUTCONTENT, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.
XII. Anwendbares Recht
1. Allen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und ABSOLUTCONTENT liegt unabhängig von Firmensitz und / oder Staatsangehörigkeit ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zu Grunde.
2.Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache.
3.Es gelten in erster Linie die Allgemeinen Vertragsbedingungen von ABSOLUTCONTENTund sodann ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
XIII. Teilunwirksamkeit / Schriftform
1. Sollten Vereinbarungen mit Kunden insbesondere Teile der Allgemeinen Vertragsbedingungen von ABSOLUTCONTENT unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
2. Änderungen dieser Vereinbarung, Ergänzungen, die ihre Aufhebung und alle sonstigen Erklärungen, die den Inhalt dieser Vereinbarung berühren, bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses kann nur schriftlich erfolgen.
ABSOLUTCONTENT GmbH
(Stand Juli 2009)